Die ICF stellt in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen zumeist die Basis der Dokumentation dar. Sie soll der ganzheitlichen Erfassung der Lebenssituation der begleiteten Personen dienen. Dies mit dem Ziel, darauf basierend mit der Person individuell deren benötigte Unterstützung zu planen. Das Abbauen von Umweltbedingungen, die Teilhabe im Weg stehen, spielt dabei in der ICF eine zentrale Rolle.
Jedoch bestehen rund um den Begriff ICF häufig mindestens so viele Fragezeichen wie Klarheiten. In der Fülle an Alltagsthemen und allgemeinen Anforderungen an Dokumentation bleibt kaum Zeit, sich mit der Bedeutung der ICF auseinanderzusetzen. Dann liegt es nahe, sie nur als "lange Liste, die man ausfüllen muss", wahrzunehmen und deren Sinn zu hinterfragen.
In diesem Seminar blicken wir daher praxisnah genauer auf die ICF: Was ist sie eigentlich? Was war vorher und warum brauchte es dann die ICF? Inwiefern stellt sie ein Instrument zur Stärkung von Teilhabe dar? Und was hat das eigentlich alles mit unserer tagtäglichen Dokumentation zu tun?
Die Teilnehmer:innen bekommen Hintergrundwissen, welche Visionen und Ziele hinter der ICF stehen. Sie erfahren, dass die ICF mehr ist als "nur eine lange Liste, die man befüllen muss" - wie sie diese vielleicht aus der Dokumentation kennen.
Ziel des Seminars ist es, den Sinn der ICF und deren Zusammenhang mit Teilhabe zu kennen. Dies soll den Teilnehmer:innen ermöglichen, im Arbeitsalltag (auch argumentativ) gestärkt Teilhabe und den Abbau von behindernden Umweltbedingungen vorantreiben zu können.
Außerdem bekommen die Teilnehmer:innen Tipps für die Dokumentation nach ICF, und sie üben, Teile einer Personbeschreibung nach ICF zu verfassen.
Vortrag, Gruppenarbeiten, praktische Schreibübungen.
Interessierte Mitarbeiter:innen und Führungskräfte im Bereich der Begleitung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere aus dem Diakoniewerk, da im Seminar spezifisch auf die Dokumentation nach ICF im Diakoniewerk eingegangen wird.
Bei Abmeldung nach 02.10.2023 bzw. 24.09.2024 stellen wir 50% des Kursbeitrages in Rechnung. Bei einer Abmeldung später als drei Werktage vor Seminarbeginn bzw. bei Nichtabmeldung oder Fernbleiben wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein:e Ersatzteilnehmer:in genannt wird oder wenn eine Person von der Warteliste den Platz übernehmen kann.